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Dichtheitsprüfung privater Hausanschlüsse

Neu errichtete private Abwasserleitungen müssen ab sofort durch Sachkundige auf Dichtheit geprüft werden. Über das Ergebnis der Dichtheitsprüfung stellt der Sachkundige eine Bescheinigung aus, die der Grundstückseigentümer aufzubewahren hat. Auf Verlangen der Gemeinde ist diese Bescheinigung vorzulegen. Die Dichtheitsprüfung ist in Abständen von höchstens 20 Jahren zu wiederholen.

Für bereits bestehende Abwasserleitungen muss die erste Dichtheitsprüfung bis spätestens zum 31.12.2015 durchgeführt werden. Bei der Änderung einer bestehenden Grundstücksentwässerungsanlage erfolgt diese Dichtheitsprüfung sofort nach Fertigstellung der Änderung. Die Gemeinde hat das Recht, durch Satzung kürzere Zeiträume und Fristen für die erstmalige Dichtheitsprüfung festzulegen.
(Quelle: http://www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit.htm)

Wir sind der erste Betrieb aus Niedersachsen der auf Grund seiner Qualifikation und technischen Austattung auf die Landesliste des Landesamtes für Natur- Umwelt und Verbraucherschutz in NRW der "Sachkundigen für Dichheitsprüfung privater Hausanschlüsse" eingetragen wurde.

Rufen Sie uns an - wir beraten Sie gerne!

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Webseite des
Landesamtes für Natur- Umwelt und Verbraucherschutz in NRW.



"Vorsicht, Drückerkolonnen für Kanalüberprüfung unterwegs!"
Das neue Wasserschutzgesetz schreibt vor, dass jeder Hausbesitzer in Deutschland nachweisen muss, dass seine Abwasserleitung dicht ist. Dubiose Kanalreinigungsfirmen machen sich das zunutze, um Hauseigentümer mit falschen Gutachten über den Tisch zu ziehen (Quelle: ARD Mediathek - Plusminus: Sendung vom 03.03.09 | 21:50 Uhr)

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A. Krüsselmann - Rohrreinigungs-Dienst, 49080 Osnabrück, Tel. 05 41 / 80 32 32